Informationen rund um den Transport
Wir haben für Sie verschiedene Fragen und Antworten zum Bereich Kranken- und Notfalltransport zusammengestellt.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns gern über unsere Kontaktmöglichkeiten.
Fragen und Antworten zum Krankentransport
Damit ein Krankentransport von der zuständigen Krankenkasse übernomen wird, benötigen Sie unbedingt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ von Ihrem behandelnden Arzt, sowie die zusätzliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Händigen Sie diese Verordnungen einfach unseren Mitarbeitenden vor Ort aus.
Die Mitnahme einer kleinen Tasche oder eines kleinen Koffers (Handgepäckgröße) ist kein Problem. Alles was darüber hinausgeht können wir nicht transportieren, da es nicht umfangreich genug gesichert werden kann. Auch einen Rollator, oder einen Rollstuhl können wir sicher verstauen und mitnehmen. Elektrorollstühle transportieren wir nicht.
Bestellen Sie Ihren Transport nach Möglichkeit so früh wie möglich. Die Wartezeit für einen kurzfristig bestellten Krankentransport richtet sich nach dem aktuellen Transportaufkommen. Auch das aktuelle Aufkommen von Notfällen beeinflusst die Wartezeit.
Natürlich kann Sie eine Person begleiten.
Die Koordinierung unserer Krankentransporte obliegt der Integrierten Leitstelle Süd in Bad Oldesloe.
Hier bestellen Sie auch den Transport unter 04531 / 19 222
Bei einem Transport kann grundsätzlich mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Die Privatrechnung kann entstehen, wenn Sie im Einsatz keine vollständigen Versichertendaten vorlegen können.
Fragen und Antworten zum Notfalltransport
Wenn Sie einen Notruf absetzen, müssen Sie keine Angst haben. Wählen Sie die europaweit gültige Notrufnummer 112 (Kostenlos aus allen Netzen, ohne Vorwahl) Sie werden priorisiert mit einer Leitstelle verbunden. Alles weitere wird im Verlauf des Gespräches von Ihnen abgefragt. Selbst wenn Sie nicht genau wissen, wo Sie sich befinden gibt es technische Möglichkeiten, mit denen Ihr Standort bestimmt werden kann. Auch erhalten Sie von den Kolleginnen und Kollegen der Leitstelle wichtige Verhaltenshinweise für die aktuelle Situation.
Wenn Sie einen Notruf für sich oder andere abgesetzt haben, ist es für uns wichtig so schnell wie möglich bei Ihnen zu sein. Sorgen Sie dafür, dass wir Sie gut und schnell finden. Machen Sie auf sich aufmerksam und stellen Sie nach Möglichkeit einen Einweiser bereit. Im Verlauf des Einsatzes kann es sein, dass wir Unterlagen wie z.B. Arztbriefe, Medikamentenpläne oder die Versicherungskarte benötigen. Sorgen Sie nach Möglichkeit dafür, dass diese griffbereit sind.
Bei einem Notfall gibt es keine freie Krankenhauswahl. Wir sind verpflichtet, Sie in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus zu transportieren. Die Entscheidung welches Krankenhaus die weitere Versorgung übernimmt ist immer eine Einzelfallentscheidung und abhängig von den aktuellen Gegebenheiten, z.B. Sperrungen der Krankenhäuser.
Wenn Sie in gutem Glauben einen Notruf abgesetzt haben und sich heraustellt dass kein Notfall vorlag, müssen Sie selbstverständlich keine Zahlung leisten.
Anders sieht es aus wenn der Notruf vorsätzlich ohne Grund abgesetzt wird. Dieses Vergehen ist eine Straftat und wird empfindlich bestraft. Zu den eigentlichen Kosten der eingesetzten Kräfte kommt eine hohe Geld- oder auch Gefängnisstrafe hinzu.
Die sogenannte Hilfsfrist (Zeit von Alarmierung bis Eintreffen) in Schleswig-Holstein beträgt maximal 12 Minuten zu einem Einsatzort der von einer öffentlichen Strasse aus erreicht werden kann.
Der Rettungsdienst ist Helfer bei allen akuten und lebensbedrohlichen Krankheiten und schweren Verletzungen. Rufen Sie den Rettungsdienst bei massiven Einschränkungen der Atmung, des Kreislaufs oder dem Bewusstsein. Auch bei schweren Blutungen, massiven Verletzungen und Unfällen ist der Einsatz des Rettungsdienstes angezeigt. Sie erreichen uns rund um die Uhr unter der europaweit gültigen Notrufnummer 112.
Bei leichten Beschwerden ist zunächst einmal Ihr Hausarzt der richtige Ansprechpartner. Bei medizinischen Problemen ausserhalb der Öffnungszeiten oder am Wochenende hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 weiter.
Diese urbane Legende hält sich leider hartnäckig. Es ist völlig egal, ob Sie selber ins Krankenhaus fahren oder von uns dort vorgestellt werden. Die Wartezeit im Krankenhaus richtet sich immer nach der aktuellen Schwere der Erkrankung/Verletzung.
Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen wird zu dem Rettungswagen auch ein Notarzteinsatzfahrzeug alarmiert. Das Notarzteinsatzfahrzeug und der Rettungswagen werden getrennt disponiert und dementsprechend auch getrennt abgerechnet.
Für die Notfallrettung müssen Medikamente, Equipment, Fahrzeuge und medizinisches Personal vorgehalten werden.
Die Kostenaufstellung basiert auf einer Verhandlung zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und den privaten Krankenversicherungen sowie den Unfallkassen und den Kreisen.
Einige private Krankenversicherungen fordern für die Abrechnung das Notfalleinsatzprotokoll ein. Hierzu müssen Sie eine schriftliche Anforderung an uns stellen.
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